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Wahl zum Gemeindekirchenrat, 3. November

Der Gemeindekirchenrat (GKR) leitet die Kirchengemeinde. So bestimmt es die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin ­Brandenburg schlesische Ober­lausitz (EKBO) in Artikel 14. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeinde­arbeit und Gemeindevermögen. Der GKR trifft alle wichtigen Ent­scheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Per­sonal. Bei der Wahl zum Gemein­dekirchenrat am 3. November werden sechs Kirchenälteste neu gewählt. In der Zeit vom 7. Oktober bis 18. Oktober liegt das Wahlberech­tigtenverzeichnis für die Wahl zum Gemeindekirchenrat zur Auskunftserteilung im Zentralbüro Gethsemanestr. 9 während der Öffnungszeiten aus. Gemeindeglieder haben die Möglichkeit sich zu vergewissern, ob sie wahlberechtigt sind oder nicht und welche Daten von ihnen im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind.Es wird in drei Wahllokalen gewählt, Gemeindeglieder aus Segen gehen in Elias wählen. Alle Wahlberechtigten erhalten per Post eine Wahlbenachrichti­gung. Dort ist das entsprechende Wahllokal benannt.

Die Vorstellung der Kandidaten finden Sie im aktuellen Gemeindebrief.