Der Gemeindekirchenrat (GKR) leitet die Kirchengemeinde. So bestimmt es die Grundordnung der Evangelischen Kirche Berlin Brandenburg schlesische Oberlausitz (EKBO) in Artikel 14. Die Mitglieder des Gemeindekirchenrats gestalten das Gemeindeprofil und tragen Verantwortung für Gemeindearbeit und Gemeindevermögen. Der GKR trifft alle wichtigen Entscheidungen über Schwerpunkte des Gemeindelebens und Gottesdienst, Haushalt, Bauaufgaben und Personal. Bei der Wahl zum Gemeindekirchenrat am 3. November werden sechs Kirchenälteste neu gewählt. In der Zeit vom 7. Oktober bis 18. Oktober liegt das Wahlberechtigtenverzeichnis für die Wahl zum Gemeindekirchenrat zur Auskunftserteilung im Zentralbüro Gethsemanestr. 9 während der Öffnungszeiten aus. Gemeindeglieder haben die Möglichkeit sich zu vergewissern, ob sie wahlberechtigt sind oder nicht und welche Daten von ihnen im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen sind.Es wird in drei Wahllokalen gewählt, Gemeindeglieder aus Segen gehen in Elias wählen. Alle Wahlberechtigten erhalten per Post eine Wahlbenachrichtigung. Dort ist das entsprechende Wahllokal benannt.
Die Vorstellung der Kandidaten finden Sie im aktuellen Gemeindebrief.