Gemeindebeirat

EKPN
Eine gelebte
Gemeinde­fusion

Fassade der Gethsemanekirche

Gottesdienste, Ehrenamt, Bauvorhaben an den Gebäuden, Gemeinde- und Pfarrkonzepte, gelebte Fusion aus den einst selbständigen Gemeinden Paul Gerhardt, Elias, Segen und Gethsemane – dies sind ausgewählte Themen des Gemeindebeirates der EKPN.
Der Gemeindebeirat (GBR) existiert seit 2009 und wird im Anschluss an die alle drei Jahre stattfindenden Gemeindekirchenratswahlen neu zusammengesetzt. Der Gemeindekirchenrat bildet den Gemeindebeirat, in den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Personen, die sich an den gemeindlichen Diensten, Kreisen und Gruppen beteiligen, berufen werden.

Nach der Wahl zum Gemeindekirchenrat im
November letzten Jahres konstituierte sich am 8. Mai der neue Gemeindebeirat. Die aktuellen Mitglieder des Gemeindebeirats finden Sie unten auf dieser Seite.

Wenn Sie dem Gemeindebeirat etwas mitteilen wollen, schreiben Sie uns an die Adresse beirat@ekpn.de. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

Unsere Sitzungen stehen offen für
Besucher*innen aus der Gemeinde.
Unsere nächsten Sitzungen finden am 18. September und am 20. November jeweils
19:30 Uhr
statt. Bei Interesse bitten wir um
Ihre Anmeldung und können Ihnen dann
auch den Sitzungsort mitteilen.

Der Gemeinde­beirat

Vorsitzende:
Ulrike Hornung

stellvertretende Vorsitzende:
Beate Meyer-Münch

Florales Ornament Gethsemanekirche

Die Mitglieder

Matthias Brinkmann, Ulrike Hornung, Bärbel Jenichen (nicht auf dem Foto), Elisabeth Köhler-Matlhaba, Anke Krüger, Beate
Meyer-Münch, Tabea Möhlis, Thomas Saar-Knepper, Olaf Steinmetz, Ingrid Thomas (nicht auf dem Foto), Sören Wiesenfeldt

Die Aufgaben

Der Gemeindebeirat wirkt bei der Planung und Koordination sowie bei der Beratung von Einzelfragen der kirchengemeindlichen Arbeit mit. Er richtet Anfragen an den Gemeindekirchenrat und gibt Anregungen. Er wird vom Gemeindekirchenrat über wesentliche Ergebnisse und Entwicklungen im Leben der Gemeinde sowie über Arbeitsvorhaben und Beschlüsse des Gemeindekirchenrates informiert, sofern es sich nicht um vertrauliche Angelegenheiten handelt.

Vor wichtigen Entscheidungen in der Kirchengemeinde hat der Gemeindekirchenrat den Gemeindebeirat zu hören.

Der Gemeindebeirat wird durch ein*e Vorsitzende*n, eine*n stellvertretende*n Vorsitzende*n sowie den erweiterten Vorstand geleitet. Der oder die Vorsitzende nimmt mit beratender Stimme an den Gemeindekirchenratssitzungen teil.