GKR-Wahl 2022

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Hier finden Sie das Wahlergebnis

Die GKR-Wahl fand am Sonntag, dem 13. November 2022, von 9 – 18 Uhr in der Gethsemanekirche, Stargarder Str. 77, 10437 Berlin, statt. Während des Gottesdienstes (11.00 Uhr bis ca. 12.00 Uhr) ruhte die Wahl. Es gab die Möglichkeit der Briefwahl.

Hier finden Sie den Gesamtwahlvorschlag.

Hier finden Sie die Vorstellung der Kandidierenden.

Hier finden Sie das Ältestenwahlgesetz.

Dem Gemeindekirchenrat obliegt laut Grundordnung unserer Kirche die Leitung der Gemeinde. Er
berät regelmäßig die Situation der Kirchengemeinde, plant ihre Arbeit, sorgt für deren Durchführung
und achtet auf gegenseitige Information in der Kirchengemeinde.
Die Ältesten* beschließen den Haushalt der Gemeinde, sind für das Personal und Stellenbesetzungen verantwortlich, begleiten das vielfältige Gemeindeleben und sorgen dafür, dass das Evangelium unter den örtlichen Bedingungen vor Ort verkündet werden kann.
Gewählt werden können nur Mitglieder der Kirchengemeinde, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt
sind, am Leben der Kirchengemeinde teilnehmen und bereit sind, über die innere und äußere Lage
der Kirchengemeinde Kenntnis und Urteil zu gewinnen, und konfirmiert oder in anderer Weise mit den
Grundlagen des christlichen Glaubens und des kirchlichen Lebens vertraut gemacht sind – so heißt es in Grundordnung Artikel 19.
Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können auf Anfrage in den Gemeindekirchenrat berufen werden.
Näheres zu den Aufgaben des Gemeindekirchenrates und anderen rechtlichen Bestimmungen finden Sie in der Grundordnung auf kirchenrecht-ekbo.de.
Weitere Informationen zum GKR in unserer Gemeinde erhalten Sie bei der aktuellen GKR-Vorsitzenden
Ulrike Lemmel, beim Geschäftsführer Frank Esch oder beim Pfarrteam.